Ihr Kind soll ein Waldhüpfer werden?
Eine Mitgliedschaft in unserem Verein ist zwar Voraussetzung für die Aufnahme im Waldkindergarten, bedeutet aber nicht, dass Ihr Kind automatisch auf der Interessentenliste steht!
Wenn Sie ihr Kind jetzt schon für den Waldkindergarten vormerken lassen möchten, dann schicken Sie uns den Anmeldebogen an [email protected]. Wir setzen Ihr Kind dann auf unsere Interessentenliste!
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne auch über das Kontaktformular.
Achtung: Der Anmeldebogen ist unverbindlich - er garantiert keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz!
Kinder auf der Interessentenliste sind lediglich vorgemerkt! Es besteht kein Anspruch auf einen Kindergartenplatz! Erst mit Abschluss eines Betreuungsvertrages ist der Anspruch auf den Kindergartenplatz verbindlich!
Voraussetzungen
Mindestalter ist 3 Jahre. Voraussetzung zur Aufnahme in den Waldkindergarten ist die Mitgliedschaft im Verein. Setzen Sie ihr Kind rechtzeitig auf die Interessentenliste!
Mitgliedsbeiträge im Verein: mind. 60 € Familienbeitrag, mind. 48 € Einzelmitgliedschaft.
Gebühren
(1) Der Monatsbeitrag beträgt 195,- Euro pro Kind. Bei Geschwisterkindern beträgt dieser 185,- Euro pro Monat. Alleinerziehende zahlen monatlich 175,- Euro (Geschwisterkinder 165 Euro).
Der Freistaat Bayern gewährt einen Zuschuss von 100,- Euro pro Monat, der über die Kommune direkt an den Träger entrichtet wird. Die monatliche Betreuungsgebühr gilt nur solange, wie diese Zahlung erfolgt und dient zur Entlastung der Eltern. Eine anteilige Auszahlung an die Eltern bei geringer Buchungsstundenzahl erfolgt nicht.
Wird die Förderung durch den Freistaat Bayern eingestellt, erfolgt eine Neuberechnung der Elternbeiträge. (Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG)
(2) Bei Kindern die zwischen dem 1. Januar und dem 31. August drei Jahre alt werden, beträgt der Monatsbeitrag 145,- Euro, für diesen Zeitraum desselben Jahres.
Bei Geschwisterkindern beträgt dieser Beitrag 135,- Euro im Monat. Für Alleinerziehende liegt der Betrag entsprechend bei 125,- Euro (Geschwisterkinder 115,- Euro).
Ab 1. September tritt Satz (1) (siehe oben) wieder in Kraft.
(3) Zusätzlich wird für jedes Kind ein jährliches Spiel- und Materialgeld in Höhe
von 30,- Euro fällig.
Auch, wenn es für Ihr Kind noch zu früh für den Waldkindergarten ist, können Sie es gerne auf unsere Interessentenliste setzen lassen.
Zudem können Sie jetzt schon den Verein und den Waldkindergarten gemeinsam mit uns gestalten, indem Sie jetzt...
Das Waldhüpfer ABC
Rund um den Waldkindergarten - in alphabetischer Reihenfolge...
Konzeption (aktuelle Fassung)
Die Konzeption wird regelmäßig überprüft, an die aktuellen Bedingungen angepasst und überarbeitet.